Allgemeine Geschäftsbedingungen

agb1. Verkaufsbedingungen
 
Wir führen Aufträge nur unter nachstehenden Bedingungen aus, die als anerkannt gelten, wenn keine Einwendungen dagegen erhoben werden. Dieses gilt auch dann, wenn Auftragsbedingungen Ihrerseits in der Bestellung vermerkt sind, die besagen, dass sie alle anderen Bedingungen ausschließen. Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.
Aufträge nach meinem schriftlichen Angebot, oder über meine Homepage,  müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen und bedürfen meiner Annahme. Mündliche Aufträge werden nur nach meinen schriftlichen Auftragsbestätigungen durchgeführt. Evtl. Änderungen bedürfen meiner schriftlichen Zustimmung.
                                         


§

2. Lieferzeiten

Alle Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferanten zugesagt. Für den Fall der Nichteinhaltung schriftlich zugesagter Lieferfristen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen schriftlich zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.
Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt eine Erklärung nicht, kann der Verkäufer zurücktreten.
 

3. Rücktrittsrecht des Kunden

Kündigt der Käufer den Vertrag, gilt § 649 BGB. Wir können auch 15% des Vertragswertes pauschal als Entschädigung für entgangenen Gewinn und entstandene Kosten fordern, wenn die Kündigung vor dem Produktionsbeginn erfolgt. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigen Schadens vorbehalten. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, ohne hierzu durch Vertrag oder Gesetz berechtigt, zahlt er den gesamten Preis der Ware. Weiterer Schadensersatz für eventuell entstandene Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
Bei Bestellungen durch Firmen oder für den gewerblichen Bedarf besteht keine Rückgaberecht.

4. Mängelrügen

Beanstandungen und Mängelrügen sind unverzüglich vorzunehmen und werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich uns gegenüber geltend gemacht werden. Im Falle berechtigter Mängelrügen oder Beanstandungen ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung/oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Ersatzlieferung ist die mangelhafte Ware vom Verkäufer zurückzugeben. Ein Anspruch des Käufers auf Wandelung oder Minderung (§462 BGB) ist ausgeschlossen, es sei denn, die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist dem Verkäufer unmöglich geworden oder fehlgeschlagen.

 

5. Zahlungsbedingungen

Die Lieferung erfolgt nur gegen Vorkasse bzw. wird bei Lieferung per Nachnahme oder per Barzahlung der Gesamtbetrag der Ware erhoben. Per Nachnahme werden zusätzlich 3 % des Kaufpreises erhoben.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in banküblicher Höhe fällig, zzgl. anfallender Mahnkosten

6. Schadensersatz

Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dieses gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Eine Haftung für Schäden, welche bei Auftragserteilung für den Verkäufer nicht vorhersehbar waren, bestehen in keinem Fall.
 
7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.  neuen Gegenstand auf den Lieferer.
 
8.. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ibbenbüren